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Hilfe-Tag: Servicepauschale

Muss ich die Servicepauschale pro Los bezahlen?

Nein, die Servicepauschale in Höhe von 3,45 € monatlich fällt nur einmal pro Kunde an – ganz gleich wie viele Lose der verschiedenen SKL-Lotterien Sie besitzen.

Muss ich die Servicepauschale pro Los bezahlen?

Nein, die Servicepauschale in Höhe von 3,45 € monatlich fällt nur einmal pro Kunde an – ganz gleich wie viele Lose der verschiedenen SKL-Lotterien Sie besitzen.

Was kostet ein SKL TRAUM-JOKER-Los?

Ein SKL TRAUM-JOKER-Los kostet pro Monat 5 € zzgl. der Servicepauschale in Höhe von 3,45 €. Diese Servicepauschale wird bei mehreren Losen pro Kunde nur einmal monatlich berechnet. Zwei SKL TRAUM-JOKER-Lose kosten also z.B. 13,45 €.

Was kostet ein SKL EURO-JOKER-Los?

Ein einzelnes SKL EURO-JOKER-Los kostet 10 € zzgl. einer Servicepauschale in Höhe von 3,45 €. Diese Servicepauschale wird bei mehreren Losen pro Kunde nur einmal monatlich berechnet. Zwei SKL EURO-JOKER-Lose kosten also z.B. 23,45 €.

Warum muss ich eine Servicepauschale bezahlen?

Pro Monat fällt eine Servicepauschale von 3,45 € an, um die Kosten für Bearbeitung, Amtliche Gewinnlisten, Kundenservice und die Verwaltung Ihres Kundenkontos zu decken.

Fällt die Servicepauschale für SKL und NKL getrennt an?

Ja. Da es sich bei der SKL und der NKL um getrennte Lotterien handelt, wird die Servicepauschale für die SKL-Spiele und die NKL-Spiele separat berechnet. Ihr Vorteil: Sie profitieren von sämtlichen Serviceleistungen zweifach. Und bei Fragen steht Ihnen für jede der beiden Lotterien ein eigenes Glöckle-Expertenteam zur Verfügung.

Was ist die Servicepauschale?

Pro Monat fällt eine Servicepauschale von 3,45 € an, um die Kosten für Bearbeitung, Amtliche Gewinnlisten, Kundenservice und die Verwaltung Ihres Kundenkontos zu decken. Dabei berechnen wir die Servicepauschale aber nicht per Los, sondern per Mitspieler. Wenn Sie mehreren Losen bei der SKL-Lotterie dabei sind, zahlen Sie pro Monat dennoch nur 3,45 € Servicepauschale. Beachten Sie dabei, dass die Servicepauschale für die SKL-Lotterien und die NKL-Lotterien separat anfällt.