Staatlich garantiert

Die staatliche Lotterie-Einnahme Glöckle

Bei Glöckle spielen Sie bei einer staatlichen Lotterie-Einnahme, die über eine staatliche Lizenz verfügt, im Namen und auf Rechnung der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder) Lotterieprodukte der Marke SKL zu verkaufen. Für die Spielteilnahme gelten die Bestimmungen des Amtlichen Spielplans und der Amtlichen Lotteriebestimmungen.

Losauflage und Gewinne staatlich garantiert

Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer und unterliegt der Staatsaufsicht der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Vermögens- und Beteiligungsmanagement. Die Trägerländer garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne. Die Ziehung der Gewinnzahlen findet unter staatlicher Aufsicht statt.

SKL + NKL = Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Die GKL ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und 2012 aus dem Zusammenschluss der SKL (Süddeutsche Klassenlotterie) und der NKL (Nordwestdeutsche Klassenlotterie) hervorgegangen. Heute hat sie einen Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einen Sitz in München. Die SKL und die NKL existieren als selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts also nicht mehr, wohl aber die Lotterieprodukte der Marken SKL (SKL Millionenspiel, SKL EURO-JOKER und SKL TRAUM-JOKER) und NKL (NKL Hauptspiel, NKL Renten-Joker und NKL Rentenlotterie).

Ihre Spielteilnahme ist in guten Händen – garantiert

Sie sehen also: Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Spielteilnahme bei der Staatlichen Lotterie-Einnahme Glöckle in guten Händen ist – denn Losauflage und Ausschüttung der Gewinne sind staatlich garantiert. Und: Anders als bei gewerblichen, nicht-staatlichen Glücksspielen steht hinter Glöckle eine große, staatliche Institution, die von den deutschen Bundesländern kontrolliert wird.