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Altersverifikation

Die GKL und die Lotterie-Einnahmen sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe aller Spielinteressenten zu überprüfen. Zu dieser Prüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben. Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die Schufa Holding AG, Wiesbaden [siehe www.schufa.de/datenschutz]; ggf. werden aber auch folgende Dienstleister mit der Volljährigkeitsprüfung beauftragt: Regis24 GmbH [siehe www.regis24.de/datenschutz], DHL Vertriebs GmbH & Co. KG, Deutsche Post AG, oder Ihr Kreditinstitut. Allen Dienstleistern werden zu diesem Zweck der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten übermittelt; Bonitätsprüfungen und eine Übermittlung anderer Adressen werden nicht vorgenommen. Alle genannten Dienstleister werden die Anfragen für einen begrenzten Zeitraum speichern. Falls der automatische Ident-Check nicht erfolgreich verläuft, sind wir verpflichtet, die Volljährigkeitsprüfung auf andere geeignete Weise vorzunehmen.