Fällt die Servicepauschale für SKL und NKL getrennt an?
Ja. Da es sich bei der SKL und der NKL um getrennte Lotterien handelt, wird die Servicepauschale für die SKL-Spiele und die NKL-Spiele separat berechnet. Ihr Vorteil: Sie profitieren von sämtlichen Serviceleistungen zweifach. Und bei Fragen steht Ihnen für jede der beiden Lotterien ein eigenes Glöckle-Expertenteam zur Verfügung.
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Nein, die Servicepauschale in Höhe von 3,45 € monatlich fällt nur einmal pro Kunde an – ganz gleich wie viele Lose der verschiedenen SKL-Lotterien Sie besitzen.
Nein, die Servicepauschale in Höhe von 3,45 € monatlich fällt nur einmal pro Kunde an – ganz gleich wie viele Lose der verschiedenen SKL-Lotterien Sie besitzen.
Ein SKL TRAUM-JOKER-Los kostet pro Monat 5 € zzgl. der Servicepauschale in Höhe von 3,45 €. Diese Servicepauschale wird bei mehreren Losen pro Kunde nur einmal monatlich berechnet. Zwei SKL TRAUM-JOKER-Lose kosten also z.B. 13,45 €.
Ein einzelnes SKL EURO-JOKER-Los kostet 10 € zzgl. einer Servicepauschale in Höhe von 3,45 €. Diese Servicepauschale wird bei mehreren Losen pro Kunde nur einmal monatlich berechnet. Zwei SKL EURO-JOKER-Lose kosten also z.B. 23,45 €.
Ja. Allerdings wird die Servicepauschale nicht per Los, sondern per Mitspieler berechnet. Wenn Sie mit mehreren Losen bei der NKL-Lotterie dabei sind, zahlen Sie pro Monat dennoch nur 3,45 € Servicepauschale. Bitte beachten Sie aber, dass die Servicepauschale für die NKL-Lotterien und die SKL-Lotterien separat anfällt.
Pro Monat fällt eine Servicepauschale von 3,45 € an, um die Kosten für Bearbeitung, Amtliche Gewinnlisten, Kundenservice und die Verwaltung Ihres Kundenkontos zu decken.