Warum ist eine Altersverifikation erforderlich?
Bei Glöckle spielen Sie bei einer Staatlichen Lotterie-Einnahme, die die Teilnahme an den SKL-Lotterien und den NKL-Lotterien vermittelt. Das bedeutet für Sie, dass Sie an staatlich lizenziertem, also garantiert legalem Glücksspiel teilnehmen. Für uns heißt das, dass wir uns an die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags halten müssen. Erstes Gebot dieses Vertrags: Minderjährige sind von der Spielteilnahme auszuschließen. Um unserem staatlichen Auftrag gerecht zu werden, prüfen wir die Volljährigkeit unserer Spielteilnehmer sehr genau.
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Die Chance, im Verlauf der 154. NKL-Lotterie eine 10-Jahres-Rente über 5.000 € monatlich zu gewinnen, beträgt 1 : 19.842. Die Chance, im Verlauf der 154. NKL eine lebenslange Rente über 5.000 € monatlich zu gewinnen, beträgt 1 : 833.334. Zum Vergleich: Die Wahrscheinlichkeit, den Jackpot bei Lotto 6 aus 49 zu knacken, beträgt je Teilnahme 1:140 Mio. Mit mehreren Losen steigt Ihre Gewinnchance. Das maximale Verlustrisiko ist der Spieleinsatz. Alle NKL-Gewinne sind staatlich garantiert.
Die Chance auf den Höchstgewinn der 10.000-€-Rente (Laufzeit je nach Losart 5 bzw. 10 Jahre) beträgt 1:2.100.000B. Spielteilnahme ab 10 €D monatlich. Die NKL-Gewinne sind staatlich garantiert.
Zur Teilnahme benötigen Sie mindestens ein NKL EXTRA-JOKER oder EXTRA-JOKER PLUS-Los, welches Sie bequem und einfach online bestellen können. Nach Altersprüfung und Bezahlung ist Ihr Los gewinnberechtigt und nimmt automatisch an allen Ziehungen teil.
Gemäß § 9 der Amtlichen Lotteriebestimmungen scheiden Losnummern, die in einer der 4 Großen Hauptziehungen der 6. Klasse gezogen werden, aus. Der Ausschied erfolgt am Tag vor der folgenden Großen Hauptziehung oder – bei den in der 4. Großen Hauptziehung gezogenen Losnummern – am Tag vor der Jackpot-Ziehung der 6. Klasse. Alle übrigen Losnummern bleiben bis zum Ende der Lotterie am 31. März bzw. am 30. September im Spiel – auch dann, wenn sie bereits gezogen wurden. Wenn Ihre Losnummer aus dem Spiel ausscheidet, können Sie ein Anschlusslos erwerben und so weiterhin am NKL-Millionenspiel teilnehmen. Weitere Informationen zum Anschlusslos erhalten Sie bei unserem Kundenservice.
Die Spielteilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt. Um sicherzustellen, dass Sie volljährig sind, führen wir eine Altersverifikation durch.
Glöckle ist eine Staatliche Lotterie-Einnahme und verfügt über die offizielle Erlaubnis, im Namen und auf Rechnung der GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder) Lotterieprodukte der Marken SKL und NKL zu verkaufen. Als Trägerländer der GKL garantieren die 16 deutschen Bundesländer die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, deren Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne. Die Anzahl der Gewinne ist dabei unabhängig von der Anzahl der verkauften Lose. Als Aufsichtsbehörde der Staatlichen Lotterie-Einnahme Glöckle fungiert die Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).